Mit der Novellierung des BNatSchG im Jahr 2002 wird erstmals die Einrichtung eines bundesweiten Biotopverbundsystems vorgegeben. Es soll einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Sicherung des nationalen Naturerbes leisten. Dabei ist auch die Sicherstellung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen von Bedeutung. Bestandteile eines Biotopverbundsystems können u.a. Naturschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete und Biosphärenreservate sein. Zusammen bilden diese ein bundesweites Biotopverbundsystem, das einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Sicherung des nationalen Naturerbes leistet.
Naturschutzgebiete unterliegen besonderen Schutzkriterien, mit dem Ziel der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopen sowie der dort vorkommenden wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Flächen, die aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen sowie auf Grund ihrer Seltenheit oder Schönheit, besonders schützenswert sind, können auch als Naturschutzgebiete deklariert werden. Die in Naturschutzgebieten per Verordnung festgelegten Naturschutzziele können bestimmte Nutzungsformen einschränken oder Ver- und Gebote zur Folge haben. Radfahren ist in der Regel verboten. Wenn es der Schutzzweck zulässt, kann ein eingeschränkter Zugang ermöglicht werden.
Nationalparks sind großräumige Gebiete von besonderer Eigenart und nationaler Bedeutung, die sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden bzw. entwickeln sollen. Im Vordergrund steht nicht das Bewahren oder Wiederherstellen eines bestimmten Zustandes der Natur, sondern das Zulassen von natürlichen Veränderungsprozessen. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sind auch Nutzungen wie die naturkundliche Bildung, wissenschaftliche Umweltbeobachtung und das Naturerlebnis der Bevölkerung möglich. Nationalparkregionen sind zunehmend attraktive Reiseziele und können somit einen Beitrag zur nachhaltigen Regionalentwicklung leisten. Natur- und landschaftsverträglicher Tourismus auf vorgegebenen Routen ist hier durchaus erwünscht.
Biosphärenreservate sind großräumig und repräsentieren bestimmte Landschaftstypen. Sie dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft mit der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, als auch der Erprobung besonders nachhaltiger Wirtschaftsformen. Die Kernzonen dieser Schutzgebietskategorie unterliegen einem langfristigen Schutz und sind in der Regel von jeglicher Nutzung ausgeschlossen. Pflege- und Entwicklungszonen umschließen die Kernzonen, sie sind offen für naturnahe Nutzung bzw. Zonen in denen die Nutzung der Ressourcen, z.B. durch Sport, Freizeit und Tourismus, entwickelt und gefördert werden.
Landschaftsschutzgebiete dienen der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der natürlichen Leistungs- und Funktionsfähigkeit. Weitere Schutzkriterien sind Vielfalt, Eigenart oder die besondere Bedeutung der Landschaft für die Erholung. Alle Maßnahmen und Eingriffe die den Charakter des Landschaftsschutzgebiets verändern oder zerstören sind verboten.
Naturparks sind großräumige Gebiete, die neben dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften, der Erholung und dem natur- und umweltverträglichen Tourismus dienen. Weiterhin soll in ihnen dauerhaft eine umweltgerechte Landnutzung angestrebt werden. Touristische Angebote und naturverbundene Sport- und Freizeitaktivitäten orientieren sich an den natürlichen Gegebenheiten und werden so ausgeübt und organisiert, dass eine Beeinträchtigung der Schutzgüter vermieden wird.
Die Ausrichtung der sportlichen Nutzung kann je nach Schutzgebiet variieren, wird sich aber immer an einer natur- und landschaftsverträglichen Sportausübung orientieren. Grundsätzlich ergänzen sich Regelungs- und Lenkungsmaßnahmen zum Schutz der Natur, d.h. geregelt und gelenkt wird dort, wo der Sport zu Beeinträchtigungen der sensiblen Lebensräume mit ihren Tier- und Pflanzenarten und somit der Schutzziele führen kann. Landschaften, Tiere und Pflanzen sind auf die Einhaltung dieser Grenzen und die Rücksichtnahme durch den Menschen angewiesen. Wenn sich Natursportler über die Situation vor Ort informieren, Gebote berücksichtigen und Bestimmungen respektieren, übernehmen sie mit die Verantwortung für den Erhalt und Schutz des Naturraumes.
Im Nationalpark Bayerischer Wald beispielsweise werden unter dem Motto „Natur - Natur sein lassen“ vielfältige Natursportmöglichkeiten im Einklang mit der Natur angeboten. In Informations- und Erlebniszentren lernen die Besucher die Besonderheiten des Nationalparks kennen und können sich über die geltenden Verhaltensregeln informieren. Ob Radfahren, Wandern oder Skilanglauf – der Sportler wird als Teil der Natur verstanden. 300 km markierte Wander- und 200 km Radwege gewährleisten das Einhalten von natürlichen Lebensräumen von Pflanzen und Tieren und dürfen nicht verlassen werden. Wander- und Fahrradwege sind getrennt voneinander ausgeschildert. Darüber hinaus sind das Füttern von Tieren und das Entfernen von Pflanzen nicht erlaubt.
Der Winter ist die Ruhezeit der Natur, Nahrung ist knapp und Ressourcen müssen geschont werden. In den Randgebieten des Nationalparks Bayerischer Wald werden je nach Schneelage 80 km Loipe angeboten und Schneeschuhwanderer haben die Möglichkeit die markierten Wanderwege zu nutzen. Das Verlassen der Loipen und Wege ist nicht erlaubt, jede Schreckreaktion kostet die betroffenen Tiere überlebenswichtige Energie. Zusammen mit Nationalparkführern können Wintersportler aber ein unvergessliches Wintersporterlebnis erleben.
Weitere Informationen zu Schutzgebieten finden sie auch auf den Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutz: https://www.bfn.de/themen/gebietsschutz-grossschutzgebiete.html und http://www.natursportinfo.de.