Naturschutz & biologische Vielfalt

Naturschutz Biologische Vielfalt

Spaß, Erholung und Abenteuer in der Natur und mit der Natur

Sport im Wald und in der Natur macht Spaß, fördert die Gesundheit und bietet einmalige, intensive Naturerlebnisse - der Erhalt der Naturräume darf dabei aber nicht zu kurz kommen.

Besonderes beim Natursport wird das enge Verhältnis zwischen Mensch und Natur deutlich. Es verlangt einen bewussten Umgang mit natürlichen Lebens- und Landschaftsräumen.

Notwendige Grenzen der Nutzung der Natur sind von zentraler Bedeutung. Verschiedene gesetzliche Maßnahmen, Auflagen und Vorschriften sollen einen Interessensausgleich zwischen Sport in und mit der Natur gewährleisten.

Biologische Vielfalt

Der DOSB setzt sich für den Erhalt der Biologischen Vielfalt und für den Ausbau entsprechender Kooperationen zwischen Sport- und Naturschutzorganisationen ein.

Projekt Sport bewegt - Biologische Vielfalt erleben

Im Rahmen des DOSB-Projektes „Sport bewegt – Biologische Vielfalt erleben“ wurden eine Grundlagenbroschüre zum Themenfeld „Sport und Biologische Vielfalt“ verfasst und Ausbildungsmaterialien für das Qualifizierungssystem im Sport erarbeitet. Beide Materialien sind gedruckt und digital veröffentlicht worden und stehen den DOSB-Mitgliedsorganisationen sowie weiteren Interessierten innerhalb und außerhalb des Sports für ihre inhaltliche Arbeit zur Verfügung.

Download Grundlagenbroschüre:
"Sport und biologische Vielfalt. Grundlagen - Herausforderungen - Handlungsfelder"

Download Ausbildungsmaterialien für das Qualifizierungssystem:
"Sport und biologische Vielfalt - Arbeitsmaterialien für das Qualifizierungssystem im Sport"

Natursportarten

Ob Mountainbiker, Segelflieger oder Tourenskiläufer – alle naturnahen Sportarten sind auf Landschafts- und Naturräume angewiesen. Um Konflikte zwischen Sportausübung und Schutz der Natur zu vermeiden, gelten bestimmte Voraussetzungen und Verhaltensweisen. Allgemeine Hinweise hierzu finden Sie auf den folgenden Seiten. Beispielhaft haben wir verschiedene Natursportarten  in die Rubriken 'Landgebundener Sport', 'Luftsport', 'Wassersport' und 'Wintersport' gegliedert und vorgestellt.

Wandern und Mountainbiken in den Alpen, Klettern in den Mittelgebirgen oder Reiten durch heimatliche Gefilde - es gibt vielfältige Bewegungs- und Naturerlebnisse „zu Land“. In der Regel handelt es sich um Natur schonende Sportarten. Es gibt zwar keine Abgase und es müssen keine Sportanlagen errichtet werden, dennoch gilt auch hier das Einhalten von bestimmten Richtlinien zum Schutz von Natur und Landschaft.

Wandern und Radwandern
Für Trekking, Wandern, Nordic Walking und Radwandern gilt in den meisten Fällen das Wegegebot. Pflanzen und Tiere abseits ausgewiesener Wege und Pfade sollen geschützt und geschont werden. Auf die Wahrung der Rückzugsgebiete für Tiere ist zu achten. Für Radwanderer und Mountainbiker ist Querfeldeinfahren in Deutschland nicht erlaubt. Almwiesen und alpine Matten sind sensible Ökosysteme, die nicht mit dem Rad befahren werden dürfen, es sei denn, die Wiese ist für den Radsport freigegeben.

Nähere Informationen unter: Deutscher Alpenverein, www.alpenverein.de und Deutscher Ski-Verband, www.ski-online.de.

Reiten
In Deutschland gibt es ca. 2,4 Millionen Reiterinnen und Reiter. Ausritte mit Pferden gehören zu den schönsten Naturerlebnissen. Neben dem Einhalten der Verkehrsregeln gilt es, weitere Aspekte im Umgang mit Natur und Mitmenschen zu beachten. Gesetzliche Regelungen variieren von Region zu Region. Reitvereine und -verbände können Angaben über die zum Teil unterschiedlichen Gesetze der einzelnen Bundesländer für das Reiten in Feld und Wald machen. Generell gilt das Meiden von ausgewiesenen Fuß-, Wander- und Radwegen sowie durch anhaltenden Regen aufgeweichten Pfaden und Wegen. Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern soll im Schritttempo begegnet werden.

Nähere Informationen unter: Deutsche Reiterliche Vereinigung, www.pferd-aktuell.de.

Klettern
Sportklettern zählt zu den anspruchvollsten Natursportarten und fordert Körper und Geist. Fränkische Schweiz, Elbsandsteingebirge oder Südpfalz – offene Felsbildungen gehören in Deutschland zu den Naturschutzgebieten. Das Konfliktpotenzial zwischen Naturschutz und Sport ist hier besonders hoch. Je nach Klettergebiet werden entsprechende Lenkungs- und Naturschutzmaßnahmen durchgeführt. Felslandschaften sind Heimat seltener Pflanzen- und Tierarten. Vor allem felsbrütende Vogelarten unterliegen besonderem Schutz. Zum Teil werden zu Brutzeiten Klettertouren gesperrt oder eingeschränkt. Weitere Erosion durch häufige Tritte am Fels und Felsfuß werden durch eine Einteilung in gesperrte und freigegebene Felszonen eingedämmt.

Informationen zu Verhaltensregeln und Schutz der deutschen Felsgebiete stellt der Deutsche Alpenverein unter www.dav-felsinfo.de und www.alpenverein.de zur Verfügung.

Weitere Informationen zu diesen und weiteren landgebundenen Sportarten finden Sie auch unter: www.Natursportinfo.de.

Von den Ideen von Leonardo da Vinci, über den ersten bemannten Flug von Otto Lilienthal mit einem „Luftfahrzeug“ hin zu den heutigen High-Tech Flug- und Gleitgeräten der Sportflieger – es ist ein ewig gelebter Traum der Menschheit, sich frei, hoch über der Erde zu bewegen. Vor allem der Segel-, Gleitschirm- und Drachenflugsport boomt in Deutschland. Für die Ausübung des Sports muss ein staatlicher Luftfahrerschein abgelegt werden. Auch naturschutzfachliche Belange sind im Zulassungsverfahren von Bedeutung.

Im Rahmen eines Kooperationsprojekts von Bundesamt für Naturschutz, Deutscher Flugsicherung und den Vogelschutzwarten der Länder wurden seit 2007 in die Luftfahrerkarten sogenannte luftfahrtrelevante Vogelgebiete (ABA = Aircraft relevant Bird Areas) aufgenommen, welche die Gebiete mit hohem Vogelaufkommen und besonders störanfällige Großvogelarten verzeichnen. Durch diese Informationen kann schon bei der Flugplanung Rücksicht genommen werden, so dass Störungen durch Flugzeuge an Rast- und Brutplätzen minimiert werden und die Unfallgefahr abnimmt. 

Gleitschirm- und Drachenflugsport
Grundsätzlich unterliegen alle Luftsportarten den Vorschriften des deutschen Luftrechts. Ziel ist es, ein sicheres Miteinander der verschiedenen Luftverkehrsteilnehmer zu gewährleisten und die Bevölkerung vor möglichen Gefahren wie zum Beispiel Fluglärm zu schützen. Starts und Landung sind nur auf freigegebenen Flugplätzen und Fluggeländen zugelassen. Durch den Bau und Betrieb von Luftsportanlagen sind Auswirkungen auf naturnahe Lebensräume unvermeidlich.

Aktivitätsbedingt können sich Auswirkungen auf die Tier- und Pflanzenwelt ergeben. Ein Konflikt zwischen Sportausübung und dem Einfluss auf die Verhaltensweisen der Tiere ist natürlich abhängig von den dort lebenden Tieren. Manche Tierarten zeigen sich toleranter auf den Flugbetrieb, andere wie z.B. Birkwild reagieren wesentlich sensibler. In der Nähe von Brutplätzen können Vögel auf Fluggeräte, die sich auf 300 bis 500 m nähern, mit Verteidigungsanflügen reagieren wie z.B. der Steinadler mit seinem Girlandenanflug. Außerhalb von Brutbereichen und -zeiten besteht meist eine friedliche Koexistenz zwischen Vögeln und Luftsportlern.

Informationen zu Luftsportarten finden Sie beim Deutschen Aero Club unter https://www.daec.de/fachbereiche/umwelt-natur/umwelt-luftsport

Weitere Informationen zu diesen und weiteren Luftsportarten sind auch erhältlich unter: www.Natursportinfo.de.

Binnen- und Küstengewässer sind Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten und beliebtes Medium für Erholung und sportliche Betätigung. Seen, Flüsse und Meere gehören zu den sensibelsten Ökosystemen und unterliegen oft gesondertem Schutz. Wassersportler sind angehalten, besonders bewusst auf die Belange bedrohter Tier- und Pflanzenarten einzugehen.

Kanusport
Zu den beliebtesten und am weitesten verbreiteten Wassersportarten zählt der Kanusport. Der Deutsche Kanu-Verband (DKV) mit etwa 114.000 Mitgliedern ist der größte Kanuverband weltweit. Auch Trendsportarten wie Rafting oder Drachenboot gehören in das Aufgabengebiet des DKV.

Die Ansprüche an den Naturraum und die Auswirkungen auf die Flora und Fauna durch den Kanusport sind vielfältiger Art. Prinzipiell ist das Befahren von Flüssen und Seen mit einer Mindesttiefe ab rund 30 cm in Deutschland erlaubt. Auch das Meer lässt sich mit dem Kanu befahren.

Gefährdete Natur- und Landschaftsbereiche sind durch das Ein- und Aussetzen der Boote vor allem die Uferregionen. Beschädigungen dieser Biotope können zu Einschränkung der Lebensräume und letztendlich zur Vertreibung von Wasservögeln und vielen wirbellosen Tierarten führen. Abhängig von so genannten Fluchtdistanzen, kann die Fortbewegung mit dem Boot auf dem Wasser bestimmte Stressreaktionen bei Wassertieren auslösen. Wenn eine große Anzahl von Booten über einen längeren Zeitraum die Gewässer befahren, potenzieren sich die Auswirkungen auf die Flora und Fauna. Zerstörung von Fischlaichplätzen durch Aufwirbelung von Sedimenten durch das Stechpaddel und Störung brütender Vögel sind die Folge. Vor allem flache Gewässer und exponierte Uferbereiche können stark betroffen sein.

Nähere Informationen finden Sie unter: Deutscher Kanu-Verband, www.kanu.de.

Sporttauchen
Ein besonderes Naturerlebnis und Abenteuer zugleich ist das Sporttauchen. Neben dem Gefühl der Schwerelosigkeit ist das Erleben von einzigartigen Unterwasserlandschaften das Hauptmotiv für Taucher. In Deutschland steht eine wachsende Zahl von Sporttauchern einer begrenzten Zahl von Tauchgewässern gegenüber. Rund 75.000 Taucher sind im Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) organisiert. Durch Leitlinien und Verhaltensregeln steht der VDST für einen umweltverträglichen Sport und macht auf Konfliktpotenziale zwischen Tauchsport und Umweltschutz aufmerksam. Die Leitlinien stehen unter der Maxime der Nachhaltigkeit des Tauchsports und fordern, persönliche und kommerzielle Interessen dem Umweltschutzgedanken unterzuordnen.

Die Umweltbeeinträchtigungen durch das Sporttauchen hängen in erster Linie von der Empfindlichkeit des Tauchgewässers, der Tages- oder Jahreszeit und dem Tauchstil ab. Auswirkungen hat das Tauchen auf bestimmte Gewässerzonen wie Schilfgürtel, Schwimmblattzonen, Unterwasserwiesen und vor allem auf den Gewässergrund. Unerfahrene Taucher sind angehalten, kleine Seen und sensible Wasserbiotope zu meiden, um ungewollte Belastung und Zerstörung zu verhindern.

Das Tauchseenportal des Verbandes Deutscher Sporttaucher ermöglicht mit zahlreichen Suchkriterien die bundesweite Suche nach Seen und Tauchplätzen unter: www.tauchseen-portal.de. Umfangreiche weitere Hintergrundinformationen werden auch angeboten unter: www.neobioata.info und www.vdst.de.

Weitere Informationen zu diesen und weiteren Wassersportarten finden Sie unter: www.Natursportinfo.de.

Sport in frisch verschneiter Landschaft gehört zu den eindrucksvollsten Naturerfahrungen. Weiße Berglandschaften, einsame Loipen oder Ski- und Snowboardfahren durch unberührten Pulverschnee - kaum eine andere Natursportart weckt so viele Emotionen und Sehnsüchte. Wintersportregionen in den Alpen und Mittelgebirgen sehen sich mit einer steigenden Zahl von Wintersportbegeisterten konfrontiert. Die Folge ist eine Ausdehnung und erhöhte Inanspruchnahme der Wintersportinfrastruktur. Zwar liegt der Flächenanteil der Ski- und Snowboardpisten in den Alpen bei nur ca. 1%, dennoch bedeutet Wintersport einen nicht unerheblichen Eingriff in die Natur. Gerade für den Wintersport ist eine nachhaltige umweltschonende Betrachtungsweise notwendig.

Ski- und Snowboardsport
Die Auswirkungen auf die Umwelt entstehen weniger durch die Sportausübung selbst, sondern vielmehr durch die Erschließung und Erhaltung des Skigebietes. Die Pistenpräparierung durch Maschineneinsatz, der Betrieb von Schneekanonen und die Errichtung der Infrastruktur (Verkehrsanbindung, Lifte, Restaurants etc.) bedeuten Eingriffe in Flora und Fauna der Bergwelt. Jeder Wintersportler hat jedoch die Möglichkeit, durch verantwortungsbewusstes Handeln die Auswirkungen auf das Ökosystem zu minimieren, sei es durch die Wahl der Verkehrsmittel, das Verhalten auf dem Berg (Müllentsorgung etc.), die Auswahl umweltfreundlicher Unterkünfte oder die Vermeidung der Sportausübung bei geringer Schneedecke und abseits der präparierten Pisten.

Skilanglauf
Skilanglauf ist dagegen eine vergleichsweise „sanfte Form“ des Wintersports. Konfliktpotenziale sind auf wenige Umweltbereiche beschränkt, z.B. die Instandhaltung der Loipe. Vor allem in deutschen Mittelgebirgen beanspruchen weite Loipennetze die Naturräume. Rückzugsgebiete gefährdeter Tierarten wie z.B. Raufußhühnern werden zum Teil eingeschränkt.

Modellhaft für die Abstimmung von Langlaufsport und Naturschutzinteressen werden Projekte im Naturpark Südschwarzwald umgesetzt. Ziel ist es, die Streckenführung in Einklang mit den verschiedenen Interessenträgern aus dem Sporttourismus, Umweltschutz und Land- und Forstwirtschaft zu bringen. Mehr dazu finden Sie auf www.naturpark-suedschwarzwald.de.

Skitouren- und Schneeschuhgehen
Zwischen Watzmann und Bodensee gibt es rund 500 naturverträgliche Skirouten und seit neuestem auch circa 150 naturverträgliche Schneeschuhrouten. Diese sind von Experten geprüft und werden vom Deutschen Alpenverein (DAV), dem Bayerischen Umweltministerium und allen anderen vor Ort Beteiligten empfohlen. Die Prüfung erfolgte im Rahmen des inzwischen 23 Jahre alten DAV-Konzeptes „Skibergsteigen umweltfreundlich“, das die gesamten Bayerischen Alpen und angrenzende Teilbereiche Österreichs abdeckt und sicherstellt, dass die Gebietsbetreuung auf Ebene der Landkreise auf lange Sicht funktioniert. Teil des Programms sind rund 270 Wald-Wild-Schongebiete, die auf Basis der Freiwilligkeit im Winter nicht befahren oder betreten werden dürfen. Infos zum naturverträglichen Skitouren- und Schneeschuhgehen unter: https://www.alpenverein.de/natur/naturvertraeglicher-bergsport/natuerlich-auf-tour.

Informationen und Verhaltensregeln zu Wintersportarten erhalten Sie beim Deutschen Ski-Verband unter www.ski-online.de/umwelt.

Weitere Informationen zu diesen und weiteren Schneesportarten finden Sie auch unter www.Natursportinfo.de.

Der Natursport unterliegt einer ausgeprägten Regulierung. Europäische Bestimmungen, Bundes- und Ländergesetze, Verordnungen sowie weitere Regelungen sind für den Sport in Natur, Landschaft und Wald sowie in der Luft und auf bzw. im Wasser einerseits von hoher Bedeutung. Andererseits bilden diese Rechtsgrundlagen eine sehr komplexe, mitunter auch unübersichtliche Situation.

Zentrale Vorschriften auf Bundesebene für den Sport in der Natur sind das Bundesnaturschutzgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundeswaldgesetz.

Weitere Informationen

www.kuratorium-sport-natur.de
www.bmu.bund.de
www.gesetze-im-internet.de
www.bfn.de

    Sport in Schutzgebieten

    Die flächenbezogene Unterschutzstellung von ökologisch wertvollen Gebieten ist eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Das deutsche Naturschutzrecht unterscheidet dabei zwischen Schutzgebieten unterschiedlicher Zielstellung und Schutzzwecke. Beispiele für deutsche Schutzgebietskategorien sind Naturschutzgebiete, Nationalparks, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturparks. Als Großschutzgebiete gelten aufgrund ihrer großen Fläche die Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks, auch bekannt unter der im November 1995 gegründeten Dachmarke „Nationale Naturlandschaften“. Weitere Vorgaben für die Unterschutzstellung liefern EG-Richtlinien (FFH- und Vogelschutzrichtlinie). Sie bilden die Grundlage für den Aufbau eines europaweiten, kohärenten ökologischen Netzwerkes von Schutzgebieten, dem Schutzgebietssystem Natura 2000.

    Mit der Novellierung des BNatSchG im Jahr 2002 wird erstmals die Einrichtung eines bundesweiten Biotopverbundsystems vorgegeben. Es soll einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Sicherung des nationalen Naturerbes leisten. Dabei ist auch die Sicherstellung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen von Bedeutung. Bestandteile eines Biotopverbundsystems können u.a. Naturschutzgebiete, Natura 2000 Gebiete und Biosphärenreservate sein. Zusammen bilden diese ein bundesweites Biotopverbundsystem, das einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und zur Sicherung des nationalen Naturerbes leistet.

    Naturschutzgebiete unterliegen besonderen Schutzkriterien, mit dem Ziel der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Biotopen sowie der dort vorkommenden wildlebenden Tier- und Pflanzenarten. Flächen, die aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen sowie auf Grund ihrer Seltenheit oder Schönheit, besonders schützenswert sind, können auch als Naturschutzgebiete deklariert werden. Die in Naturschutzgebieten per Verordnung festgelegten Naturschutzziele können bestimmte Nutzungsformen einschränken oder Ver- und Gebote zur Folge haben. Radfahren ist in der Regel verboten. Wenn es der Schutzzweck zulässt, kann ein eingeschränkter Zugang ermöglicht werden.

    Nationalparks sind großräumige Gebiete von besonderer Eigenart und nationaler Bedeutung, die sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden bzw. entwickeln sollen. Im Vordergrund steht nicht das Bewahren oder Wiederherstellen eines bestimmten Zustandes der Natur, sondern das Zulassen von natürlichen Veränderungsprozessen. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sind auch Nutzungen wie die naturkundliche Bildung, wissenschaftliche Umweltbeobachtung und das Naturerlebnis der Bevölkerung möglich. Nationalparkregionen sind zunehmend attraktive Reiseziele und können somit einen Beitrag zur nachhaltigen Regionalentwicklung leisten. Natur- und landschaftsverträglicher Tourismus auf vorgegebenen Routen ist hier durchaus erwünscht.

    Biosphärenreservate sind großräumig und repräsentieren bestimmte Landschaftstypen. Sie dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft mit der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, als auch der Erprobung besonders nachhaltiger Wirtschaftsformen. Die Kernzonen dieser Schutzgebietskategorie unterliegen einem langfristigen Schutz und sind in der Regel von jeglicher Nutzung ausgeschlossen. Pflege- und Entwicklungszonen umschließen die Kernzonen, sie sind offen für naturnahe Nutzung bzw. Zonen in denen die Nutzung der Ressourcen, z.B. durch Sport, Freizeit und Tourismus, entwickelt und gefördert werden.

    Landschaftsschutzgebiete dienen der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der natürlichen Leistungs- und Funktionsfähigkeit. Weitere Schutzkriterien sind Vielfalt, Eigenart oder die besondere Bedeutung der Landschaft für die Erholung. Alle Maßnahmen und Eingriffe die den Charakter des Landschaftsschutzgebiets verändern oder zerstören sind verboten.

    Naturparks sind großräumige Gebiete, die neben dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften, der Erholung und dem natur- und umweltverträglichen Tourismus dienen. Weiterhin soll in ihnen dauerhaft eine umweltgerechte Landnutzung angestrebt werden. Touristische Angebote und naturverbundene Sport- und Freizeitaktivitäten orientieren sich an den natürlichen Gegebenheiten und werden so ausgeübt und organisiert, dass eine Beeinträchtigung der Schutzgüter vermieden wird.

    Die Ausrichtung der sportlichen Nutzung kann je nach Schutzgebiet variieren, wird sich aber immer an einer natur- und landschaftsverträglichen Sportausübung orientieren. Grundsätzlich ergänzen sich Regelungs- und Lenkungsmaßnahmen zum Schutz der Natur, d.h. geregelt und gelenkt wird dort, wo der Sport zu Beeinträchtigungen der sensiblen Lebensräume mit ihren Tier- und Pflanzenarten und somit der Schutzziele führen kann. Landschaften, Tiere und Pflanzen sind auf die Einhaltung dieser Grenzen und die Rücksichtnahme durch den Menschen angewiesen. Wenn sich Natursportler über die Situation vor Ort informieren, Gebote berücksichtigen und Bestimmungen respektieren, übernehmen sie mit die Verantwortung für den Erhalt und Schutz des Naturraumes.

    Im Nationalpark Bayerischer Wald beispielsweise werden unter dem Motto „Natur - Natur sein lassen“ vielfältige Natursportmöglichkeiten im Einklang mit der Natur angeboten. In Informations- und Erlebniszentren lernen die Besucher die Besonderheiten des Nationalparks kennen und können sich über die geltenden Verhaltensregeln informieren. Ob Radfahren, Wandern oder Skilanglauf – der Sportler wird als Teil der Natur verstanden. 300 km markierte Wander- und 200 km Radwege gewährleisten das Einhalten von natürlichen Lebensräumen von Pflanzen und Tieren und dürfen nicht verlassen werden. Wander- und Fahrradwege sind getrennt voneinander ausgeschildert. Darüber hinaus sind das Füttern von Tieren und das Entfernen von Pflanzen nicht erlaubt.

    Der Winter ist die Ruhezeit der Natur, Nahrung ist knapp und Ressourcen müssen geschont werden. In den Randgebieten des Nationalparks Bayerischer Wald werden je nach Schneelage 80 km Loipe angeboten und Schneeschuhwanderer haben die Möglichkeit die markierten Wanderwege zu nutzen. Das Verlassen der Loipen und Wege ist nicht erlaubt, jede Schreckreaktion kostet die betroffenen Tiere überlebenswichtige Energie. Zusammen mit Nationalparkführern können Wintersportler aber ein unvergessliches Wintersporterlebnis erleben.

    Weitere Informationen zu Schutzgebieten finden sie auch auf den Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutz: https://www.bfn.de/themen/gebietsschutz-grossschutzgebiete.html und http://www.natursportinfo.de.

    Naturschutzprojekte im Sport

    Starke Partnerschaft zwischen Sport und Umwelt
    Zwischen 2005 und 2010 wurden im Rahmen des Förderschwerpunktes „Sport und Umwelt“ von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) über 30 Projekte der DOSB-Mitgliedsorganisationen und DOSB-Eigenprojekte mit einem Finanzvolumen von 2,3 Millionen Euro und einer Förderquote von 50 Prozent unterstützt.

    Die Förderschwerpunkte konzentrierten sich auf die Themenbereiche Klima- und Ressourcenschutz, Naturschutz und Umweltkommunikation/Umweltbildung und sind den zwei Handlungsfeldern „Sport und Natur“ und „Umwelt- und Klimaschutz“ untergeordnet.

    Die Dokumentation der Projekte aus dem Handlungsfeld „Sport und Natur“ finden Sie hier. Für die Projekte aus dem Bereich „Umwelt- und Klimaschutz“ folgen Sie bitte folgendem Link.

     

    Naturschutz

    Die Kooperation Sport und Umwelt zwischen DOSB und DBU lenkte über den Förderschwerpunkt Naturschutz Fördermittel in dieses für den Sport besonders relevante Handlungsfeld. Die Konfliktvermeidung zwischen Sport und Naturschutz mit innovativen Strategien und Maßnahmen stand hierbei im Fokus der Projekte.  Weitere zentrale Themen waren die Aufwertung von Natur und Landschaft sowie der Rückbau, die Renaturierung und das Flächenrecycling sportlich genutzter Infrastruktur. Auch die Nutzung sensibler Naturräume durch Sport wurde mit entsprechender Aufmerksamkeit berücksichtigt. 

    Umweltkommunikation und Umweltbildung

    Unter dem Gesichtspunkt knapper werdender natürlicher Ressourcen und anhaltendem Klimawandel sind entsprechende Kenntnisse über ökologische Zusammenhänge für einen verantwortungsbewussten Umgang mit natürlichen Ressourcen unabdingbar. Gezielte Umweltbildung und -kommunikation fördert den Bewusstseinswandel und eine Veränderung der Lebens- und Wirtschaftsweise.

    Mit Hilfe des Sports können Konzepte zur Vermittlung von ökologischen Belangen und Gesetzmäßigkeiten umgesetzt werden. Landschafts- und naturverträglicher Sport unterstützt mit seinen vielfältigen Möglichkeiten die Erfahrung, Naturräume kennen, schätzen und schützen zu lernen. Im Rahmen des Kooperationsprojekts Sport und Umwelt zwischen dem DOSB und der DBU wurden Projekte von Vereinen und Verbänden zur Umweltbildung und Umweltkommunikation besonders gefördert.